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Welche Art von Berufsqualifikationen benötige ich?

Question categories:

Einige Stellen erfordern einschlägige Berufserfahrung.
Ihre Berufserfahrung wird nur dann berücksichtigt, wenn es sich um eine tatsächliche, bezahlte Arbeit handelt, die entweder als Arbeitnehmer oder als Dienstleistungserbringer geleistet wurde. Außerdem muss sie für die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens oder in der Aufforderung zur Interessenbekundung beschriebenen Aufgaben relevant sein.

Welche Art von Berufserfahrung wird berücksichtigt?

  • Bezahlte Arbeit: Jede Art von Vertrag (angestellt, selbstständig, freiberuflich, verbeamtet usw.).

  • Freiwilligentätigkeit: Nur wenn diese in irgendeiner Weise entschädigt wird und mit einer Vollzeitbeschäftigung vergleichbar ist.

  • Praktika: Nur wenn diese vergütet sind.

  • Militärdienst: Der Pflichtwehrdienst wird bis zur gesetzlichen Dauer Ihres Landes angerechnet.

  • Mutterschafts-/Eltern-/Adoptionsurlaub: Nur wenn der Urlaub im Rahmen eines laufenden Arbeitsvertrags genommen wurde.

  • Promotion: Zählt als Berufserfahrung von bis zu drei Jahren, wenn die Promotion erfolgreich abgeschlossen wurde.

  • Teilzeitarbeit: Wird anteilig angerechnet (z. B. 50 % für 6 Monate = 3 Monate).

Wichtig:
Nur Berufserfahrung, die nach Erwerb des für das Auswahlverfahren erforderlichen Bildungsabschlusses erworben wurde, wird berücksichtigt.

Der Prüfungsausschuss prüft und bestätigt die Zulassungsberechtigung. Sie erhalten seine Entscheidung in Ihrem Bewerberkonto.