FAQs
Es gab ein Problem mit einer Testfrage oder dem Testinhalt. Was kann ich tun?
Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete:
Wenn Sie ernsthafte Bedenken in Bezug auf den Inhalt einer Multiple-Choice-Testfrage in einem Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete haben, wenden Sie sich bitte innerhalb von einem (1) Kalendertag (d. h. bis zum Ende des auf den Prüfungstag folgenden Tages) an uns.
Folgen Sie dem Verfahren, das Sie in dem Aufruf zur Interessenbekundung finden, und geben Sie die genauen Umstände und Ihre Bewerbernummer an.
Falls festgestellt wird, dass eine Frage die EPSO-Qualitätskriterien nicht erfüllt, werden folgende Abhilfemaßnahmen getroffen:
- Die betreffende Frage wird entweder berichtigt oder aus der Datenbank entfernt.
- Falls die betreffende Frage nach Auffassung von EPSO negative Auswirkungen auf eine Bewerberin bzw. einen Bewerber hatte, können Korrekturmaßnahmen getroffen werden. Sollte dies der Fall sein, gewährt EPSO der Bewerberin bzw. dem Bewerber für jede annullierte Frage einen zusätzlichen Punkt. Pro Frage wird insgesamt maximal ein Punkt berechnet.
Sollte das Ergebnis Ihrer Beschwerde keinen Einfluss auf Ihre Testergebnisse haben – entweder weil Sie die Mindestpunktzahl erreicht haben oder weil Sie die Mindestpunktzahl nicht erreichen würden, selbst wenn Ihrer Beschwerde stattgegeben würde –, werden keine Abhilfemaßnahmen ergriffen.
Beschwerden, die nicht fristgerecht eingereicht wurden oder in denen die strittige(n) Testfrage(n) und/oder der/die mutmaßliche(n) Fehler nicht klar beschrieben werden, werden nicht berücksichtigt. Beschwerden, die sich nur auf Probleme mit der Übersetzung ohne weitere Erläuterung beziehen, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Allgemeine Auswahlverfahren für unbefristete Stellen
Wenn Sie ernsthafte Bedenken in Bezug auf den Inhalt eines Tests (schriftliche Prüfung oder fachbezogener Multiple-Choice-Test) haben, wenden Sie sich bitte innerhalb von drei (3) Kalendertagen über das Kontaktformular im Single Candidate Portal an uns.
Beschreiben Sie die betreffende Frage oder den betreffenden Testteil und die Art des mutmaßlichen Fehlers und geben Sie Ihre Bewerbernummer an (siehe den entsprechenden Anhang der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens).
Falls der Testinhalt die EPSO-Qualitätskriterien nicht erfüllt, werden Abhilfemaßnahmen getroffen. Die Antwort auf Ihre Beschwerde erhalten Sie kurz vor der Veröffentlichung Ihrer Testergebnisse in Ihrem Bewerberkonto.