Darf ich meine dienstliche E-Mail-Adresse von den EU-Institutionen als Kontakt-E-Mail-Adresse für die Teilnahme an den EPSO-Online-Tests angeben?
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Ja, das dürfen Sie. Allerdings dürfen Sie nicht Ihren dienstlichen Laptop verwenden. Daher sollten Sie die E-Mails, die Sie von dem von EPSO beauftragten Testanbieter erhalten, an eine E-Mail-Adresse weiterleiten, auf die Sie von dem privaten Computer, über den Sie die Online-Tests ablegen werden, zugreifen können.