Welche Nachweise muss ich für meine CAST-Bewerbung vorlegen?
Bewerber*innen in Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete (CAST/P) können in ihrem EPSO-Konto keine Nachweise mit ihrer/ihren CAST/P-Bewerbung(en) verknüpfen. Die Nachweise sind während der Phase der Einstellungstests und/oder vor der Einstellung bei den einstellenden Dienststellen vorzulegen.
Die Bewerber*innen sollten die Angaben in ihrem Bewerbungsformular (hinsichtlich ihrer Qualifikationen, Erfahrungen, Sprachkenntnisse usw.) durch entsprechende Nachweise belegen können. Die einstellenden Dienststellen teilen den Bewerber*innen mit, welche Dokumente (Kopien oder Originale) sie zu welchem Zeitpunkt vorlegen müssen.
EPSO kann keine Angaben zu den Regeln für Nachweise machen, die in den verschiedenen einstellenden Dienststellen angewendet werden. Die nachstehenden Informationen können lediglich als nicht verbindliche Erläuterungen dafür dienen, welche Anforderungen gelten könnten.
- Die Bewerber*innen müssen neben anderen Dokumenten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Als Nachweis der Bildungsabschlüsse und der Ausbildung ist Folgendes vorzulegen:
a) eine Kopie der Diplome und/oder (Ausbildungs-)Zeugnisse zum Nachweis der Bildungsabschlüsse;
b) im Falle von Diplomen/Zeugnissen, die in einem Nicht-EU-Land ausgestellt wurden, eine von einer zuständigen Behörde eines EU-Mitgliedstaats ausgestellte Gleichwertigkeitserklärung.
- Für alle Beschäftigungsabschnitte sind Originale oder beglaubigte Kopien folgender Unterlagen erforderlich:
a) Unterlagen des/der früheren und/oder derzeitigen Arbeitgeber(s): Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsverträge mit Angabe des Beginns und des Endes der Beschäftigung und/oder die erste und die letzte Gehaltsabrechnung. Aus diesen Unterlagen sollten die Art der ausgeübten Tätigkeiten, die Ebene, auf der sie ausgeübt wurden, und eine genaue Aufgabenbeschreibung hervorgehen. Ferner sollten die Unterlagen eine offizielle Kopfzeile und einen Stempel des Arbeitgebers sowie den Namen und die Unterschrift der verantwortlichen Person tragen.
b) Bei nicht lohn- oder gehaltsabhängiger Berufstätigkeit, z. B. Selbstständige, freie Berufe: Rechnungsbelege oder Auftragsscheine mit detaillierter Angabe der ausgeführten Tätigkeiten oder andere einschlägige offizielle Nachweise, aus denen die Art und der Zeitraum der ausgeübten Tätigkeiten bzw. erbrachten Dienstleistungen hervorgehen.
c) Bei freiberuflichen Übersetzer*innen: Unterlagen, aus denen die Zeiträume der geleisteten Arbeit und die Zahl der übersetzten Seiten hervorgehen.
d) Bei freiberuflichen Dolmetscher*innen: Unterlagen, aus denen die Zahl der Arbeitstage und die Sprachen, aus denen und in die gedolmetscht wurde, hervorgehen.