Es gab ein Problem mit einer meiner Multiple-Choice-Fragen in einem Auswahlverfahren für CAST Permanent. Was kann ich tun?
Wenn Sie ernsthafte Bedenken in Bezug auf den Inhalt einer Prüfungsfrage haben, wenden Sie sich bitte innerhalb von einem (1) Kalendertag (d. h. bis zum Ende des auf den Prüfungstag folgenden Tages) an uns. Folgen Sie dem Verfahren, das Sie in dem Aufruf zur Interessenbekundung finden, und geben Sie die genauen Umstände und Ihre Bewerbernummer an.
Falls festgestellt wird, dass eine Frage die EPSO-Qualitätskriterien nicht erfüllt, werden folgende Abhilfemaßnahmen getroffen:
- Die betreffende Frage wird entweder berichtigt oder aus der Datenbank entfernt.
- Falls die betreffende Frage nach Auffassung von EPSO negative Auswirkungen auf eine Bewerberin bzw. einen Bewerber hatte, können Korrekturmaßnahmen getroffen werden. Sollte dies der Fall sein, gewährt EPSO der Bewerberin bzw. dem Bewerber für jede annullierte Frage einen zusätzlichen Punkt. Pro Frage wird insgesamt maximal ein Punkt berechnet.
Sollte das Ergebnis Ihrer Beschwerde keinen Einfluss auf Ihre Testergebnisse haben – entweder weil Sie die Mindestpunktzahl erreicht haben oder weil Sie die Mindestpunktzahl nicht erreichen würden, selbst wenn Ihrer Beschwerde stattgegeben würde –, werden keine Abhilfemaßnahmen ergriffen.
Beschwerden, die nicht fristgerecht eingereicht wurden oder in denen die strittige(n) Testfrage(n) und/oder der/die mutmaßliche(n) Fehler nicht klar beschrieben werden, werden nicht berücksichtigt. Beschwerden, bei denen lediglich auf angebliche Übersetzungsfehler hingewiesen wird, ohne diese näher auszuführen, werden nicht berücksichtigt.