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Wie werden meine Sprachkenntnisse für das Profil für Übersetzer*innen im Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete geprüft?

Während der EPSO-Tests werden nur Ihre Kenntnisse in Sprache 1 (S1) bewertet, bei der es sich um eine der 24 Amtssprachen der EU handeln muss. Sie werden im Rahmen der Tests zum sprachlogischen Denken, Zahlenverständnis und abstrakten Denken anhand von Multiple-Choice-Fragen geprüft. Ihre S1-Kenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 (kompetente Sprachverwendung) entsprechen.

Ihre Kenntnisse in Sprache 2 (S2) (bei der es sich entweder um Englisch, Französisch oder Deutsch handeln muss, die jedoch nicht mit Ihrer S1 identisch sein darf) werden von den einstellenden Dienststellen geprüft. Ihre S2-Kenntnisse müssen mindestens dem Niveau B2 (selbstständige Sprachverwendung) entsprechen.

Weitere Informationen zu den oben genannten Tests finden Sie auf unserer Webseite „EPSO-Prüfungen – Beispieltests“.

Die einstellenden Dienststellen haben die Möglichkeit, weitere Sprachtests durchzuführen.