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Schriftliche Prüfung

Bei dieser Prüfung werden die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten der Bewerber*innen bewertet.

EPSO kann je nach Bedarf der einstellenden Dienststellen für jedes Auswahlverfahren eines oder mehrere der folgenden Formate verwenden:

  1. Schriftliche Prüfung im Zusammenhang mit dem/den Fachgebiet(en) des Auswahlverfahrens, bei der nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden.
  2. Fachbezogene schriftliche Prüfung, bei der sowohl die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten als auch die Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet bewertet werden.
  3. Aufsatz zu EU-bezogenen Themen, bei dem nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden.

Die Bewerber*innen müssen ihre Aufgabe(n) unter Verwendung der von EPSO bereitgestellten Materialien gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens erledigen. Die Leistung der Bewerber*innen wird von den Prüfer*innen anhand der nachstehend aufgeführten spezifischen Kriterien bewertet.

Die Person folgt beim Aufbau des Textes einer logischen Struktur.

  • Die Person formuliert kurz, prägnant und ohne unnötige Umschweife.
  • Die Person präsentiert das Thema auf klare und verständliche Art und Weise.
  • Die Person passt den Stil an das Zielpublikum und den Zweck des Textes an.
  • Die Person nutzt die bereitgestellten Informationen, um die Aufgabe effizient zu lösen.