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Die schriftliche Prüfung dient der Bewertung der schriftlichen Kommunikationsfähigkeit der Bewerber*innen.  

Es gibt drei verschiedene Arten schriftlicher Prüfungen, die EPSO je nach Bedarf der einstellenden Dienststellen bei den Auswahlverfahren durchführt:

  1. Schriftliche Prüfung im Zusammenhang mit dem/den Fachgebiet(en) des Auswahlverfahrens, bei der nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden.
  2. Fachbezogene schriftliche Prüfung, bei der die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten und Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet des Auswahlverfahrens bewertet werden.
  3. Aufsatz zu EU-bezogenen Themen, bei dem nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden.

Die Bewerber*innen müssen die Prüfungsaufgabe(n) auf der Grundlage der vom EPSO bereitgestellten Unterlagen zu dem/den Fachgebiet(en) des Auswahlverfahrens gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens erledigen.

Die Leistung der Bewerber*innen wird von den Prüfer*innen anhand der nachstehend aufgeführten spezifischen Kriterien bewertet.

  • Die Person folgt beim Aufbau des Textes einer logischen Struktur.

  • Die Person formuliert kurz, prägnant und ohne unnötige Umschweife.

  • Die Person präsentiert das Thema auf klare und verständliche Art und Weise.

  • Die Person passt den Stil an das Zielpublikum und den Zweck des Textes an.

  • Die Person nutzt die bereitgestellten Informationen, um die Aufgabe effizient zu lösen.