Schriftliche Prüfung
Bei dieser Prüfung werden die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten der Bewerber*innen bewertet.
EPSO kann je nach Bedarf der einstellenden Dienststellen für jedes Auswahlverfahren eines oder mehrere der folgenden Formate verwenden:
- Schriftliche Prüfung im Zusammenhang mit dem/den Fachgebiet(en) des Auswahlverfahrens, bei der nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden.
- Fachbezogene schriftliche Prüfung, bei der sowohl die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten als auch die Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet bewertet werden.
- Aufsatz zu EU-bezogenen Themen, bei dem nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden.
Die Bewerber*innen müssen ihre Aufgabe(n) unter Verwendung der von EPSO bereitgestellten Materialien gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens erledigen. Die Leistung der Bewerber*innen wird von den Prüfer*innen anhand der nachstehend aufgeführten spezifischen Kriterien bewertet.
Die Person folgt beim Aufbau des Textes einer logischen Struktur.
- Die Person formuliert kurz, prägnant und ohne unnötige Umschweife.
- Die Person präsentiert das Thema auf klare und verständliche Art und Weise.
- Die Person passt den Stil an das Zielpublikum und den Zweck des Textes an.
- Die Person nutzt die bereitgestellten Informationen, um die Aufgabe effizient zu lösen.