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Aktionsprogramm des Rates für Praktikantinnen und Praktikanten mit einer Behinderung

Das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bietet jährlich bis zu sechs bezahlte Praktika in verschiedenen Bereichen an, die Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderungen vorbehalten sind.

Wer kann sich bewerben?

Diese Praktika sind Hochschulstudierenden im dritten, vierten oder fünften Studienjahr sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit einer anerkannten Behinderung vorbehalten, die Staatsangehörige eines EU-Landes sind.

Dauer: 5 Monate

Vergütung: 2 065,32 Euro pro Monat, Erstattung der Reisekosten und Ermäßigungskarte für die Kantine des Rates. Nach Vorlage einer entsprechenden Begründung erhalten Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderungen gegebenenfalls eine Zulage von bis zur Hälfte des monatlichen Praktikumsentgelts.

Beginn:

  • 16. Februar (Bewerbungszeitraum ungefähr im August/September – erkundigen Sie sich zu diesem Zeitpunkt über die genauen Daten).
  • 1. September (Bewerbungszeitraum ungefähr im Februar/März – erkundigen Sie sich zu diesem Zeitpunkt über die genauen Daten).

Ort: Brüssel.

Wie Sie sich bewerben, erfahren Sie auf der Website des Rates.

Hier finden Sie Berichte von Praktikantinnen und Praktikanten, die an diesem Programm teilgenommen haben.