Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich zur regionalen Sicherheit
Im Profil „Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich zur regionalen Sicherheit“ können Sie in den Funktionsgruppen III oder IV eingestellt werden und nehmen eine Vielzahl von Aufgaben wahr. Zum Beispiel:
In der FG III werden Sie zur Gestaltung und Entwicklung der Sicherheitspolitik und der zu ihrer Umsetzung erforderlichen Leitlinien herangezogen; zur Vorbereitung und Erleichterung der (leitenden und/oder operativen) Entscheidungsfindung im Zuständigkeitsbereich der Abteilung; zur Verwaltung und Leitung spezifischer Projekte.
In der FG IV tragen Sie zu Notfallmaßnahmen in Situationen bei, die die Sicherheit von Personen, Vermögenswerten oder Informationen gefährden könnten; zur Sammlung, Zusammenfassung und Analyse von Informationen aus offenen Quellen, Datenbanken und anderen IT-Tools; zur Analyse aller Sicherheitsbedrohungen und -risiken im Bereich der Sicherheit, vor allem zur Erarbeitung von Empfehlungen und Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen.
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