Personen, die nicht Mitglied des Prüfungsausschusses sind, dürfen nicht versuchen, Kontakt zu einem Mitglied des Prüfungsausschusses aufzunehmen.
Bewerber*innen, welche die ihnen zur Verfügung stehenden Rechte der Inanspruchnahme von Rechtsmitteln wahrnehmen, können sich mit ihren Äußerungen an den Vorsitz des Prüfungsausschusses wenden. Hierfür müssen sie die offiziellen Kommunikationskanäle von EPSO verwenden und die in den Allgemeinen Vorschriften für Auswahlverfahren festgelegten Verfahren einhalten.
Die Arbeiten und Beratungen aller Prüfungsausschüsse sind vertraulich.