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So ist das neue Modell aufgebaut

Sprachlogisches Denken, Zahlenverständnis und abstraktes Denken

Die Tests zum sprachlogischen Denken, zum Zahlenverständnis und zum abstrakten Denken bleiben Teil des Auswahlverfahrens. Die Ergebnisse werden in der Regel nicht mehr gereiht – es ist nur mehr eine Mindestpunktzahl erforderlich. Die Gewichtung der drei Kompetenzen kann je nach Profil variieren. 


Ein EU-Wissenstest für Generalisten
Ein fachbezogener Multiple-Choice-Fragebogen für Spezialisten

Der Wissenstest zur EU beinhaltet Fragen zur Funktionsweise der EU sowie zu ihren Strategien und Verfahren.

Die Ressourcen, auf denen dieser Test aufbaut, sind online verfügbar. So können sich auch jene vorbereiten, die zuvor weder beim Studium noch beruflich etwas mit der EU zu tun hatten. Die Ressourcen werden gleichzeitig mit der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens veröffentlicht.

Bei Auswahlverfahren für Spezialisten veröffentlicht EPSO keine Ressourcen zum fachbezogenen Multiple-Choice-Test.


Fallstudie

Zur Beurteilung der schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten (redaktionelle Fähigkeiten) der Bewerber*innen umfassen einige Auswahlverfahren eine Fallstudie.


Schriftliche Prüfung

Vor dem Hintergrund, dass Auswahlverfahren künftig in allen 24 EU-Sprachen stattfinden sollen, führt EPSO 2024 die schriftliche Prüfung ein, bei der die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten der Bewerber*innen bewertet werden. Die schriftliche Prüfung ersetzt die Fallstudie*.

Es gibt drei verschiedene Arten der „schriftlichen Prüfung“, die EPSO je nach Bedarf der einstellenden Dienststellen bei den Auswahlverfahren durchführt:

  1.        Schriftliche Prüfung im Zusammenhang mit dem/den Fachgebiet(en) des Auswahlverfahrens, bei der nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden. 
  2.        Fachbezogene schriftliche Prüfung, bei der die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten und Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet des Auswahlverfahrens bewertet werden.
  3.        Aufsatz zu EU-bezogenen Themen, bei dem nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden. 

Die Bewerber*innen müssen die Prüfungsaufgabe(n) auf der Grundlage der vom EPSO bereitgestellten Unterlagen zu dem/den Fachgebiet(en) des Auswahlverfahrens gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens erledigen.

Bei der schriftlichen Prüfung handelt es sich nicht um einen Sprachtest. Die Leistung der Bewerber*innen wird von den Prüfer*innen anhand der nachstehend aufgeführten spezifischen Kriterien bewertet.

Kriterien für die schriftliche Kommunikation:

Der/Die Bewerber*in:

  • formuliert kurz, prägnant und ohne unnötige Umschweife
  • präsentiert das Thema auf verständliche Art und Weise
  • passt den Stil an das Zielpublikum und den Zweck des Textes an
  • nutzt die bereitgestellten Informationen für die Aufgabe
  • folgt beim Aufbau des Textes einer logischen Struktur

*Bei einigen laufenden Auswahlverfahren werden noch Fallstudien verwendet.


Test zu digitalen Kompetenzen

Einige Auswahlverfahren werden künftig auch einen Test für digitale Kompetenzen umfassen, je nach Bedarf der einstellenden Dienststellen.