Rechts- und Sprachsachverständige (AD) – Gerichtshof
Bewerber*innen, die am Auswahlverfahren für Rechts- und Sprachsachverständige (AD) – Gerichtshof teilnehmen, müssen folgende Prüfungen bestehen:
- Tests zum logischen Denken
Damit ihre Sprachkenntnisse beurteilt werden können, müssen sie unter Umständen einen oder mehrere der folgenden Sprachtests bestehen:
- Übersetzungsprüfung aus Sprache 2 in Sprache 1
Übersetzungsprüfung aus Sprache 3 in Sprache 1