Rechts- und Sprachsachverständige (AD)
Bewerber*innen, die am Auswahlverfahren für Rechts- und Sprachsachverständige (AD) teilnehmen, müssen folgende Prüfung bestehen:
Zur Bewertung anderer Kompetenzen wird EPSO zu gegebener Zeit weitere Informationen zur Verfügung stellen.