Sollte der Prüfungsausschuss Sie nach einer Überprüfung wieder zum Verfahren zulassen, würde dies ungeachtet des Verlaufs des Prüfungsverfahrens in der Phase geschehen, in der Sie ausgeschlossen wurden.
Was geschieht, wenn ich nach einer Überprüfung wieder zum Verfahren zugelassen werde, dieses jedoch bereits die nächste Phase erreicht hat?
Ich habe einen Antrag auf Überprüfung gestellt und noch keine Antwort erhalten – soll ich eine Erinnerung schicken?
Wenn Sie nach dem Versenden Ihrer Beschwerde eine Empfangsbestätigung erhalten haben, sollten Sie nur dann eine Erinnerung schicken, wenn seitdem beträchtliche Zeit vergangen ist.
Die Bearbeitung der Anträge auf Überprüfung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Der Prüfungsausschuss muss zwecks einer Entscheidung zusammenkommen, und erst danach können die Antworten formuliert und versandt werden.
Ich hatte aufgrund meiner Behinderung Schwierigkeiten während des Auswahlverfahrens bzw. beim Zugang zur EPSO-Website. An wen kann ich mich wenden, um meine Bemerkungen und Empfehlungen vorzubringen?
Accessibility is very important to EPSO. We continually work to improve the accessibility of our communication and selection procedures.
However, if you run into difficulties linked to the accessibility of your EPSO account or our website, please contact us to share your observations and recommendations.
If necessary, EPSO produces adapted formats accessible to assistive technology
Your feedback is essential to us. It helps us improve our services by making them more accessible to everyone.
You can find out more about EPSO's work to improve accessibility on our equal opportunities webpage.
Nach meinem Empfinden wurde ich beim Auswahlverfahren diskriminiert und unfair behandelt. Was kann ich tun?
EPSO legt großen Wert auf Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion und bemüht sich, allen Bewerberinnen und Bewerbern Chancengleichheit, Gleichbehandlung und gleichen Zugang zu gewährleisten.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung eine ungerechte oder diskriminierende Behandlung erfahren haben, so nehmen Sie bitte Kontakt auf und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und Eindrücke mit.
Wir nehmen Rückmeldungen von Bewerberinnen und Bewerbern sehr aufmerksam zur Kenntnis, denn auf sie zielen unsere personalpolitischen Strategien zu Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion ab. Weitere Informationen darüber, wie wir diese Politik in die Praxis umsetzen, finden Sie auf unserer Internetseite zum Thema Chancengleichheit.
Die Tests sind nicht alle identisch – ist das gerecht?
Bei unterschiedlichen schriftlichen Tests im selben Auswahlverfahren (z. B. Übersetzungsprüfungen) achten wir bei der Auswahl der Texte auf einen vergleichbaren Schwierigkeitsgrad.
Ich beherrsche die Sprache perfekt – meine Punktzahl sollte höher liegen
Die Anforderungen in diesen strengen Auswahlverfahren sind sehr hoch. In Ihrer Hauptsprache müssen Sie über ausgezeichnete Schreibkompetenz und in Ihrer/Ihren Quellsprache/-n über ausgezeichnete Lese- und Textverständniskompetenzen verfügen. Daneben sollten Sie möglichst auch kulturelle Kenntnisse sowohl in der Zielsprache als auch in der/den Quellsprache/-n haben oder zur Spezialisierung auf ein oder mehrere Fachgebiete in der Lage sein.
Bei meiner Erfahrung als Übersetzer/-in sollte meine Punktzahl höher liegen
Ihr Testergebnis basiert auf Ihrer am Prüfungstag gezeigten Leistung. Sie können Ihre Berufserfahrung oder Qualifikation nicht geltend machen, um die Entscheidung des Prüfungsausschusses über Ihre Leistung anzufechten.
Meines Erachtens liegt ein sachlicher Fehler bei der Benotung meiner Prüfung vor (z. B.: Mir wurde die Punktzahl eines anderen Kandidaten gegeben / meine gesamte Prüfung wurde möglicherweise nicht benotet).
Die Ergebnisse werden vor ihrer Bekanntgabe vom Prüfungsausschuss überprüft, genehmigt und bestätigt.
Die Bemerkungen gehen zu wenig ins Detail; ich benötige weitere Erläuterungen zu meiner Punktzahl.
Sie sollten Punktzahlen und Bemerkungen bereits in Ihrem Ergebnisbenachrichtigungsschreiben erhalten haben. Sie erhalten keine weiteren Anmerkungen.
Warum ist meine Punktzahl in der Vorauswahlprüfung so gering?
Zunächst einmal ist Ihre persönliche Auffassung davon, wie Ihre Prüfung zu bewerten gewesen wäre, subjektiv und kann die Bewertung durch den Prüfungsausschuss nicht ersetzen. Sie stellt keinen unwiderlegbaren Beweis eines eindeutigen Fehlers des Prüfungsausschusses dar.
Folgende Gründe können für die Beurteilungsentscheidung des Prüfungsausschusses, die sich auf zuvor festgelegte Auswahlkriterien und Bemerkungen der Bewerter stützt, ausschlaggebend gewesen sein:
Bei Übersetzungsprüfungen führen folgende Mängel zu Punktabzug:
- Auslassungen
- Sinn-, Grammatik- und Terminologiefehler; falsches Sprachregister
- ungenaue Wiedergabe
- ungeeignete Wortwahl
- Unvollständigkeit
- usw.
Bitte beachten Sie auch die folgenden rechtlichen Gesichtspunkte:
- Die Benotung erfolgt in der Regel anonym durch qualifizierte Bewerter auf der Grundlage eines Benotungsrasters.
- Für die Bewerter gelten hinsichtlich der Qualitätsstandards strenge Vorgaben.
- Fehler führen zu Punktabzug (Übersetzungsprüfungen).
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