Europäischer Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen ist eine beratende Einrichtung der EU mit Sitz in Brüssel, die sich aus lokal und regional gewählten Vertretern aller EU-Länder zusammensetzt. Diese können über den Ausschuss Stellungnahmen zu EU-Rechtsvorschriften abgeben, die sich direkt auf ihre Regionen und Städte auswirken.
Um als Beamtin/Beamter beim Ausschuss der Regionen eingestellt zu werden, müssen Sie ein allgemeines interinstitutionelles Auswahlverfahren des Europäischen Amts für Personalauswahl bestanden haben. Daneben beschäftigt der Ausschuss der Regionen auch Zeit- oder Vertragsbedienstete. Bedienstete einer kommunalen, regionalen oder nationalen Verwaltung oder einer zwischenstaatlichen Organisation können sich als abgeordnete nationale Sachverständige bewerben.