
Dienst-Computer und Online-Tests

Viele von uns nutzen den Computer des Arbeitgebers auch für Aufgaben, die nichts mit der Arbeit zu tun haben.
Aus diesem Grund gehen viele Bewerber*innen bei den EPSO-Auswahlverfahren davon aus, dass sie ihre Dienst-Computer zur Ablegung der Online-Auswahltests von EPSO benutzen können. Dies ist jedoch in der Regel nicht der Fall.
Bei diesen Tests ist es erforderlich, dass ein Dritter – ein externer Dienstleister – die Kontrolle über Ihren Computer übernimmt, während Sie die Prüfung ablegen. Das soll die Bewerber*innen unter anderem davon abhalten, das Internet zu nutzen oder Anwendungen außerhalb der Testumgebung laufen zu lassen.
Die EU-Institutionen, für die EPSO tätig ist, (d. h. die institutionellen Kunden von EPSO) verfügen – ebenso wie andere Arbeitgeber – über eine digitale Infrastruktur mit mehreren IT-Sicherheitsebenen für Dienst-Computer und -Laptops.
Zur Durchführung von Online-Auswahltests auf einem Dienst-Computer müssten eine Reihe von Sicherheitskontrollen von einem Administrator mit entsprechenden Rechten deaktiviert, gelockert oder geändert werden. Dies gilt auch für Computer, die die institutionellen Kunden von EPSO (Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Rat der EU usw.) ihrem Personal zur Verfügung stellen.
Verständlicherweise ist den institutionellen Kunden von EPSO wie auch anderen Arbeitgebern daran gelegen, die Risiken für ihre digitale Infrastruktur möglichst gering zu halten.
Weitere Informationen zu den Sicherheitsbeschränkungen finden Sie im ausführlichen Informationsblatt von EPSO