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Wiederaufnahme des Auswahlverfahrens für Beamte (m/w/d) der Funktionsgruppe Administration im Bereich Kernenergie:

man in a nuclear power plant

Auswahltests sind nun in allen 24 EU-Amtssprachen verfügbar

Haben Sie Erfahrungen im Bereich Kernenergie? Möchten Sie eine internationale Laufbahn in einem multikulturellen und vielfältigen Team einschlagen? Falls ja, haben Sie nun erneut die Chance, sich im Auswahlverfahren für Beamtinnen und Beamte der Funktionsgruppe AD im Bereich Kernenergie zu bewerben.

Ab 2024 setzt sich EPSO stärker für Mehrsprachigkeit ein, indem es allgemeine Auswahlverfahren in allen 24 Amtssprachen durchführt. Ziel dieser Änderung ist es, dass die Bewerber*innen für die Prüfungen zwei beliebige der 24 EU-Amtssprachen auswählen können. Im Zuge dieses Übergangs wird auch das Testportfolio des aktuellen Auswahlverfahrens angepasst. So wird z. B. die Fallstudie durch eine schriftliche Prüfung ersetzt, bei der die schriftliche Kommunikationsfähigkeit im Mittelpunkt steht, die anhand spezifischer neuer Kriterien bewertet wird.

Das Auswahlverfahren wird wiederaufgenommen, um diesen Anpassungen Rechnung zu tragen. Es steht sowohl den bisherigen Bewerber*innen als auch anderen Personen, die Interesse an einer Bewerbung haben, offen. 

  • Bewerber*innen, die ihre Bewerbung bereits eingereicht haben, müssen diese überprüfen und erneut validieren, um auch weiterhin an diesem Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Sie können die Sprachen für die Prüfungen neu wählen und gegebenenfalls Ihre Bewerbung um neue Informationen ergänzen. Weitere Informationen erhalten diese Bewerber*innen über ihr EPSO-Konto.

Informationen über die genauen Änderungen der ursprünglichen Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/411/23 finden Sie in der Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/411/23.

Nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerber*innen als Inspektor*innen für Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich oder Referent*innen im Bereich Kernenergie eingestellt. Die eingestellten Beamt*innen (Besoldungsgruppe AD 7) werden hauptsächlich für die Europäische Kommission in Luxemburg tätig sein. Zudem werden mehrere Stellen an den Standorten der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) zu besetzen sein. 

Sobald die erfolgreichen Bewerber*innen auf einer Reserveliste stehen, können die einstellenden Dienststellen der Organe und Einrichtungen der EU, die an ihrem Profil interessiert sind, für gezielte Einstellungsgespräche Kontakt mit ihnen aufnehmen. Diese Gespräche und andere damit verbundene Verfahren sind nicht Teil des von EPSO durchgeführten Auswahlverfahrens. Die Einstellungsgespräche werden von den einstellenden Dienststellen in der Regel in englischer und/oder französischer Sprache geführt. Bei diesen Gesprächen können je nach Bedarf der einstellenden Dienststellen und den von den Bewerber*innen in ihren Bewerbungen angegebenen Kenntnissen auch andere Sprachen verwendet werden.

Die Hauptaufgaben der Beamt*innen im Bereich Kernenergie variieren je nach gewähltem Fachgebiet. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur für eines der folgenden Fachgebiete bewerben können:

  • Fachgebiet 1 – Inspektoren für Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich: Die in diesem Fachgebiet eingestellten Bewerber*innen nehmen Aufgaben im Zusammenhang mit Inspektionen von Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich, Forschung und Projektmanagement wahr.
  • Fachgebiet 2 – Referent*innen im Bereich Kernenergie: Die in diesem Fachgebiet eingestellten Bewerber*innen nehmen Aufgaben im Zusammenhang mit Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Wissenschafts-, Beratungs- und Aufsichtstätigkeiten wahr.

Detaillierte Informationen über die spezifischen Aufgaben, die die erfolgreichen Bewerber*innen erwarten, sind der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens zu entnehmen.

Für die Tätigkeit sind unter Umständen häufige Dienstreisen sowie der Zugang zu den Kontrollbereichen kerntechnischer Anlagen erforderlich. Da die erfolgreichen Bewerber*innen mit sensiblen Informationen und Verschlusssachen zu tun haben werden, kann von ihnen verlangt werden, eine gültige Sicherheitsüberprüfungsbescheinigung zu besitzen oder in der Lage zu sein, eine solche zu erhalten. Dies kann bedeuten, dass sich die erfolgreichen Bewerber*innen als Voraussetzung für die Einstellung auf bestimmte Stellen der Sicherheitsüberprüfung bei der zuständigen Sicherheitsbehörde des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, unterziehen müssen. Den Bewerber*innen wird empfohlen, sich über das Verfahren zu informieren, bevor sie sich für dieses Auswahlverfahren bewerben. 

Als Arbeitgeber bieten Ihnen die Organe und Agenturen der EU vielfältige Möglichkeiten, sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln. Die vielfältig zusammengesetzten multikulturellen und internationalen Teams der Institutionen arbeiten zusammen, um das Leben von nahezu 450 Millionen EU-Bürger*innen positiv zu beeinflussen. 

Die Wahrung der kulturellen Vielfalt und die Förderung der Chancengleichheit gehören zu den Grundprinzipien der EU. Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und behandelt alle Bewerber*innen gleich. Unsere Seite zur Chancengleichheit enthält weitere Informationen hierzu sowie Hinweise zur Beantragung besonderer Vorkehrungen zur Teilnahme an unseren Auswahlverfahren.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?

Um sich bewerben zu können, müssen Sie EU-Staatsbürger*in und im Besitz Ihrer staatsbürgerlichen Rechte sein.

Sie müssen über gründliche Kenntnisse in einer EU-Amtssprache sowie über ausreichende Kenntnisse in einer anderen EU-Amtssprache verfügen.

Außerdem wird benötigt:

für Fachgebiet 1Inspektor*innen für Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren in den Bereichen Kernphysik, Kernchemie, Kernmedizin, Strahlenschutz, Strahlenbiologie, Physik, Chemie, Materialwissenschaft oder Ingenieurwesen sowie eine daran anschließende mindestens siebenjährige einschlägige Berufserfahrung

oder

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens vier Jahren in einem der vorstehend genannten Bereiche sowie eine daran anschließende mindestens sechsjährige einschlägige Berufserfahrung.

 

  • einen Doktortitel oder einen gleichwertigen Abschluss in einem der vorstehend genannten Bereiche sowie eine daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung

oder

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren in einem anderen Bereich als den vorstehend genannten sowie eine daran anschließende mindestens neunjährige einschlägige Berufserfahrung.
     

für Fachgebiet 2 – Referent*innen im Bereich Kernenergie:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren sowie eine daran anschließende mindestens siebenjährige einschlägige Berufserfahrung

oder

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens vier Jahren sowie eine daran anschließende mindestens sechsjährige einschlägige Berufserfahrung

oder

  • einen Doktortitel oder einen gleichwertigen Abschluss in Nuklearwissenschaften, Kerntechnik, Chemie, chemische Verfahrenstechnik, Materialwissenschaft, Geologie, Geochemie oder Physik sowie eine daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung.

Mehr über die Zulassungsbedingungen erfahren Sie in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens und der dazugehörigen Änderungsbekanntmachung auf unseren Bewerbungsseiten.

Der neue Bewerbungszeitraum beginnt am 22. März 2024 und endet am 23. April 2024 um 12.00 Uhr mittags (Brüsseler Ortszeit).