Vor dem Hintergrund, dass Auswahlverfahren künftig in allen 24 EU-Sprachen stattfinden sollen, führt EPSO 2024 die schriftliche Prüfung ein, bei der die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten der Bewerber*innen bewertet werden. Die schriftliche Prüfung ersetzt die Fallstudie*.
Es gibt drei verschiedene Arten der „schriftlichen Prüfung“, die EPSO je nach Bedarf der einstellenden Dienststellen bei den Auswahlverfahren durchführt:
- Schriftliche Prüfung im Zusammenhang mit dem/den Fachgebiet(en) des Auswahlverfahrens, bei der nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden.
- Fachbezogene schriftliche Prüfung, bei der die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten und Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet des Auswahlverfahrens bewertet werden.
- Aufsatz zu EU-bezogenen Themen, bei dem nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden.
Die Bewerber*innen müssen die Prüfungsaufgabe(n) auf der Grundlage der vom EPSO bereitgestellten Unterlagen zu dem/den Fachgebiet(en) des Auswahlverfahrens gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens erledigen.
Bei der schriftlichen Prüfung handelt es sich nicht um einen Sprachtest. Die Leistung der Bewerber*innen wird von den Prüfer*innen anhand der nachstehend aufgeführten spezifischen Kriterien bewertet.
Kriterien für die schriftliche Kommunikation:
Der/Die Bewerber*in:
- folgt beim Aufbau des Textes einer logischen Struktur
- formuliert kurz, prägnant und ohne unnötige Umschweife
- präsentiert das Thema auf verständliche Art und Weise
- passt den Stil an das Zielpublikum und den Zweck des Textes an
- nutzt die bereitgestellten Informationen für die Aufgabe
*Bei einigen laufenden Auswahlverfahren werden noch Fallstudien verwendet.