Direkt zum Inhalt
Logo der Europäischen Kommission

Beamtinnen/Beamte (AD – Generalisten)

Bewerberinnen und Bewerber, die am Auswahlverfahren für Beamtinnen/Beamte (AD – Generalisten) teilnehmen, müssen in der Regel folgende Prüfungen bestehen:

 

Tests zum logischen Denken für AD-Beamtinnen und -Beamte

Tests zum logischen Denken:

Die Tests zum logischen Denken (Multiple-Choice-Tests) prüfen Ihr Zahlenverständnis und Ihre Fähigkeit, logische Schlussfolgerungen aus verbalen Informationen zu ziehen sowie Beziehungen zwischen Konzepten zu erkennen und zu verstehen, die weder sprachliche noch räumliche oder numerische Elemente beinhalten. 

Testen Sie sich mit unseren Beispieltests: (Das Aufrufen der Beispieltests dauert möglicherweise länger als üblich.)

  • Sprachlogisches Denken:

                BG ES CS DA DE ET EL EN FR GA HR IT LV LT HU MT NL PL PT RO SK SL FI SV

  • Zahlenverständnis:

              BG ES CS DA DE ET EL EN FR GA HR IT LV LT HU MT NL PL PT RO SK SL FI SV

  • Abstraktes Denken:

              EN FR DE

Hier finden Sie eine barrierefreie Version dieser Beispieltests.
 

EU Knowledge

A multiple-choice questionnaire about the EU, the EU institutions and EU main policies.

Please try our samples.

You can find here a selection of publications to help you prepare for the EU Knowledge test.

Digitale Kompetenzen

Mit diesem Tests werden die digitalen Kompetenzen und praktischen Kenntnisse der Bewerber*innen geprüft.

Möglich sind folgende fünf Themen: 

  • Informations- und Datenkompetenzen
  • Kommunikation und Zusammenarbeit
  • Erstellung digitaler Inhalte
  • Sicherheit
  • Problemlösung
     

Probieren Sie unsere Beispieltests!

Schriftliche Prüfung

Vor dem Hintergrund, dass Auswahlverfahren künftig in allen 24 EU-Sprachen stattfinden sollen, führt EPSO 2024 die schriftliche Prüfung ein, bei der die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten der Bewerber*innen bewertet werden. Die schriftliche Prüfung ersetzt die Fallstudie*.

Es gibt drei verschiedene Arten der „schriftlichen Prüfung“, die EPSO je nach Bedarf der einstellenden Dienststellen bei den Auswahlverfahren durchführt:

  1. Schriftliche Prüfung im Zusammenhang mit dem/den Fachgebiet(en) des Auswahlverfahrens, bei der nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden. 
  2. Fachbezogene schriftliche Prüfung, bei der die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten und Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet des Auswahlverfahrens bewertet werden.
  3. Aufsatz zu EU-bezogenen Themen, bei dem nur die schriftlichen Kommunikationsfähigkeiten bewertet werden. 

Die Bewerber*innen müssen die Prüfungsaufgabe(n) auf der Grundlage der vom EPSO bereitgestellten Unterlagen zu dem/den Fachgebiet(en) des Auswahlverfahrens gemäß der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens erledigen.

Bei der schriftlichen Prüfung handelt es sich nicht um einen Sprachtest. Die Leistung der Bewerber*innen wird von den Prüfer*innen anhand der nachstehend aufgeführten spezifischen Kriterien bewertet.

Kriterien für die schriftliche Kommunikation:

Der/Die Bewerber*in:

  1. folgt beim Aufbau des Textes einer logischen Struktur
  2. formuliert kurz, prägnant und ohne unnötige Umschweife
  3. präsentiert das Thema auf verständliche Art und Weise
  4. passt den Stil an das Zielpublikum und den Zweck des Textes an
  5. nutzt die bereitgestellten Informationen für die Aufgabe

*Bei einigen laufenden Auswahlverfahren werden noch Fallstudien verwendet.