1. Einreichung von Beschwerden
Alle Bewerber*innen, die bei ihrer Online-Prüfung mit technischen Schwierigkeiten konfrontiert sind, haben das Recht, bei EPSO eine Beschwerde einzureichen. Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens enthält eine umfassende Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten, wie eine Beschwerde eingereicht werden kann.
Der Zeitrahmen für die Einreichung einer Beschwerde ist in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens bzw. in der Aufforderung zur Interessenbekundung und in den Allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren angegeben.
Beschwerden sollten über das hierfür vorgesehene Formular eingereicht werden: Kontaktformular für Bewerber*innen.
EPSO teilt den Bewerber*innen spätestens zum Zeitpunkt der Einladung zu den Tests/Prüfungen alle erforderlichen Informationen und Anweisungen zu den Testmodalitäten mit.
Die Bewerber*innen müssen – je nach Test/Prüfung – alle erforderlichen Schritte durchführen, die in den vor den Tests/Prüfungen übermittelten Anweisungen genannt sind, z. B. Installation von Software, Durchführung der erforderlichen Synchronisierung(en), Test der Internetverbindung, Überprüfung der technischen Voraussetzungen, Systemprüfung und/oder Teilnahme an einem Probetest für die Plattform. Nur so können die Bewerber*innen überprüfen, ob ihre IT-Umgebung und ihr jeweiliges Gerät mit der Testplattform oder -anwendung kompatibel sind. Ziel ist es, den Bewerber*innen die bestmögliche Testerfahrung zu bieten. Werden die vorgeschriebenen Schritte nicht durchgeführt, so können die Bewerber*innen den Test/die Prüfung unter Umständen nicht ablegen, und der Anbieter ist möglicherweise nicht in der Lage, sie bei etwaigen technischen Probleme, die während des Tests/der Prüfung auftreten, zu unterstützen.
Bei Bewerber*innen, die es versäumen, an einem oder mehreren Tests/Prüfungen teilzunehmen oder diese vollständig zu absolvieren, kann die Teilnahme am Auswahlverfahren beendet werden, es sei denn, sie können nachweisen, dass dies auf unvorhergesehene Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Dazu können technische Probleme oder Situationen höherer Gewalt (siehe Ziffer 5 – Regelung zu Situationen höherer Gewalt) gehören, die ordnungsgemäß dokumentiert sind. Bei technischen Problemen während des Tests/der Prüfung sollten sich die Bewerber*innen so rasch wie möglich innerhalb der Beschwerdefrist an EPSO wenden. In Situationen höherer Gewalt sollten sich die Bewerber*innen vorzugsweise vor dem Test/der Prüfung oder spätestens am Tag des Tests/der Prüfung an EPSO wenden. Die Bewerber*innen müssen alle im Zusammenhang mit der betreffenden Situation erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Werden die Prüfungsvorschriften nicht eingehalten und die den Bewerber*innen zur Verfügung gestellten Informationen nicht beachtet, so wird dies nicht als unvorhergesehener Umstand oder als Situation höherer Gewalt betrachtet.